AGB´s 2012
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01/2011 Ferienhaus Vermittlung-Maison
du Phare- Ursula&Wolfgang Schneider Fahner
Weg 39 51467
Bergisch Gladbach
Hinweis: Auf unseren Webseiten werben ausschließlich private Vermieter, die uns beauftragt haben die Internetpräsentation, für sie durchzuführen. Der von uns vermittelte Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. ----------------------------------------------------- Der Mietvertrag: "Maison du Phare" handelt im Auftrag privater Vermieter von Ferienhäusern in der Bretagne und Provence. Der von uns vermittelte Zeitmietvertrag für ein Ferienhaus kommt immer zwischen Ihnen als Mieter und dem privaten Vermieter zustande. Maison du Phare ist kein Reiseveranstalter. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung eines Ferienhauses / Ferienwohnung zu Wohnzwecken. Der Vermieter oder "Maison du Phare" tritt nicht als Reiseveranstalter im Sinne § 651 a-k des BGB (Reisevertrag) auf. Der Vermieter ist eine Privatperson, die zusammen mit anderen Personen gemeinsam werblich auftritt und sich beratend durch "Maison du Phare" vertreten lässt. "Maison du Phare" besitzt Vertretungsvollmacht für den Vertragsabschluss. Rechtsansprüche aus diesem Vertrag gegen den Vermieter können nur bei diesem direkt geltend gemacht werden.
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1.
Abschluss des Vertrages |
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1.1.
Mit der schriftlichen Reservierungsanfrage bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder
dessen Vertreter, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Als
Bestätigung übersendet Maison du Phare den Mietvertrag im Auftrag des
Vermieters, der vor Ort bei Mietbeginn auf Anforderung dem Vermieter / Vertreter
vorzulegen ist. |
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1.2.
Bis 14 Tage vor Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Ferienhausvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an
einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so
haftet er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter
für den Mietpreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten von
EURO 75,00. |
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2.
Bezahlung |
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2.1.
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein
gemäß § 651 k Abs. 3 BGB. Dieser sichert die Zahlungen des Kunden an den
Vermieter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab. |
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2.2.
Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizkosten, Endreinigung, Kurtaxe) sind gem. Eintrag
im Mietvertrag am
An- Abreisetag beim Vermieter / Stellvertreter vor Ort zu bezahlen bzw. in einem
Briefumschlag
im Haus zu hinterlegen. Die Zählerstände von Strom und Wasser sind vom
Mieter bei An- und Abreise abzulesen (alle Ziffern) und in der Abrechnungliste einzutragen. |
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2.3.
Mietpreise sind als Wochenpreise (Sonnabends bis Sonnabends) und in Euro
angegeben. |
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2.4.Die Preise / Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Irrtümern und Druckfehlern. |
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3.
Das gemietet Ferienhaus |
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3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist kein Eigentum von "MAISON DU PHARE". Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist. Für
Fehler in der Beschreibung haftet "Maison du Phare" nicht, das es sich um
Angaben des Vermieters handelt. |
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3.2.Das Ferienhaus/die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden. 3.3. Die Vermietung erfolgt ausschließlich wochenweise, der An- und Abreisetag ist grundsätzlich immer Samstags, Anreise 16:00 – 19:00 Uhr, Abreise bis 10:00 Uhr. Die Zeiten sind unbedingt einzuhalten! Ausnahmen nur nach schriftlicher Bestätigung durch durch den Vermieter. Bei Anreise an anderen Tagen kostet der Zusatzaufwand an Personal 50.--€. 3.3.1 Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
3.3.2 Zelte sind auf dem Grundstück nur nach vorhergehender
schriftlicher Erlaubnis gestattet. Für die
Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise
ist das Mietobjekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Die
Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters vor Ort. Die Gebühr steht im
Mietvertrag. Das Mietobjekt mit Garten muss jedoch aufgeräumt und das
Geschirr gespült sein. |
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3.4.
Strom, Wasser, Heizkosten und Kurtaxe sind Nebenkosten, die verbrauchsabhängig am
Abreisetag zu bezahlen sind. Die Bezahlung erfolgt Bar in Euro. |
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3.5.
Eine Kaution wird vom Vermieter gemäß Eintrag im Mietvertrag - erhoben, um die Pflichten des Mieters zur Schlüsselrückgabe, zum
Strom- Wasser ablesen und Bezahlung sowie zum Schadenersatz bei Schäden
und ggfls. nicht durchgeführter bzw. unvollständiger Vorreinigung zu
sichern. Der Mieter erhält die Kaution (evt. Restbetrag gem.
Abrechnung) am Abreisetag, oder bei evtl. Unklarheiten nach deren Klärung
zurück. Der Verlust des Hausschlüssel wird mit 50.—Euro berechnet. |
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3.6. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Bestätigung im Mietvertrag erlaubt. Die Angabe der Rasse und Menge ist Bedingung. Sollte dennoch ein oder mehrere nicht im Mietvertrag angegebene Haustiere im Ferienhaus durch den Vermieter oder seine Vertretung vor Ort angetroffen werden, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Dies gilt auch im Bezug auf die angegebene Personenzahl Es entfallen in diesem Falle jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter. |
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3.7.
Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich
ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden
zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. |
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3.8.
Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24
Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter, Schlüsseldienst gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel
in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden
vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht
zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen
werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.
3.9
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3.10.
Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen u.s.w. kann
keine Gewähr übernommen werden. Da die Häuser am Meer / Wald liegen,
ist auch schon mal mit Feuchtigkeit zu rechnen. Die Häuser sind aus
Natursteinen gebaut und oft ca. 100 Jahre alt, sie bieten somit auch
nicht den Komfort und Standart eines Deutschen Einfamilienhauses.
Es wird mit Elektroheizungen beheizt. Kamine
dürfen bei Ferienhäusern in der Bretagne oder Provence erst ab Oktober in
Betrieb genommen werden, im Sommer werden diese sehr oft abgedeckt.
Es gibt in vielen Häusern auch Zierkamine. Bitte vorher
anfragen, ob der Kamin beheizbar ist. |
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3.11.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den
Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus
eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen. |
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er 4. Der Mieter und seine Mitreisenden nutzen das Ferienhaus des Vermieters auf eigene Gefahr. Für eingebrachte und eigene Gegenstände des Mieters kann keinerlei Haftung oder Gewährung übernommen werden. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. 5. 5. Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Außengrills / Kamin gehen zu Lasten des Mieters. |
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5.1
Änderungen der Leistungen Die Bilder im Katalog sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung der Mietobjekte bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl. Möbelstücke für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Beschreibung nicht angegeben. |
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6.
Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 1.2.) |
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6.1.
Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der
Mieter zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der
Mieter mit seiner Vertragsunterschrift gegenüber dem Vermieter
folgende pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren an: bis 91. Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises, bis 61. Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises, bis 31. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises. Danach oder bei Nichterscheinen zum Mietantritt wird der gesamte Mietpreis fällig. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, das kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist. |
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6.2
Der Standard der Häuser entspricht nicht immer dem, was Sie von zu
Hause gewohnt sind. Angegeben ist „Badezimmer mit Dusche", so
enthält das Bad keine Badewanne. Die Querschnitte von Abflussrohren
sind in der Regel geringer als in Deutschland üblich; daher dürfen
keine Hygieneartikel u. ä. in die Toiletten geworfen werden. Für evtl.
auftretende Schäden haftet der Mieter.
Kamine siehe 3. |
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6.3 Bettzeug, Handtücher, Badehandtücher, Toilettenpapier usw. sind vom
Mieter mitzubringen. |
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7.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen |
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7.1
Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf
anteilige Rückerstattung. |
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7.2
Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere
Gewalt ( Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung,
Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie,
terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes
Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht ! In solchen Fällen
gehen entstehende Mehr u.-
Mietkosten zu Lasten des Mieters. |
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8.
Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter |
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8.1.
Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht
vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch
den Vermieter,
anderweitige Vermietung, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc.
wird der Vermieter versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten, ist
dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung
des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet.
Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist
ausgeschlossen. |
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8.2.
Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht
nachkommt, so wird der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung
mit Fristsetzung und ggfls Kündigungsoption zusenden, nach Fristablauf
ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen, hierbei gelten
die Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.1. |
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8.3
Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben |
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8.4 Für Rücküberweisungen (Kaution etc.) werden außerhalb der EU 12,50 € Kontogebühren berechnet. |
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9.
Schlussbedingungen |
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9.1.
Mieter und mitreisende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen
für die Einreise nach und den Aufenthalt in Frankreich einen gültigen
Personalausweis, auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für
Angehörige anderer Staaten ist ggfls. rechtzeitig ein Visa bei der
jeweiligen diplomatischen Vertretung zu beantragen. Der Mieter ist für
die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Aus fehlenden
Reisedokumenten kann keine Erstattung abgeleitet werden. |
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9.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder
des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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9.3.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar
sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden,
die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer
4. Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner. |
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9.4. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn dieser vom
Vermieter und Mieter unterschrieben ist. 9.5
. Abweichende und/oder
zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. 9.6.
Die Beschreibung im Internet sowie
Auskünfte von "Maison du Phare" werden nach bestem Wissen und Gewissen
gemacht und beruhen auf Angaben des Vermieters, jedoch ohne Gewähr. |
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9.7 Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet ausschließlich der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist immer am Wohnort des Vermieters. 9.8 Für Ansprüche gegen Maison du Phare ist der Gerichtstand Bergisch Gladbach. |
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10.
Besonderheiten: Der Abschluss eine Haftpflichtversicherung falls nicht vorhanden, die für Schäden, die Sie im Ausland verursachen haftet, ist Bedingung beim Abschuss des Mietvertrages, da Sie sonst persönlich haften! |
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Wichtig:
Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB´s ) gelten mit dem Abschluss des Mietvertrages als anerkannt!
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Ursula&Wolfgang Schneider Fahner Weg 39
D-51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-982277 Fax: 02202-982278 Int. USt-ID Nr.: DE 814674396
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